Im Rahmen der verschiedensten Fördermittel, ob regional, europarechtlich oder privatrechtlich, sind Anforderungen von Fördermittelgebern zu beachten. Abhängig von der Struktur des Förderprogramms fordern die Fördermittelgeber unterschiedlichste Prüfungen der geförderten Zwecksetzungen. Hierzu können reine Kostenprüfungen, aber auch Mittelverwendungsprüfungen gehören. Häufig gehen die Prüfungsanforderungen aber noch weiter, so dass auch die Schaffung von Arbeitsplätzen, Hinweispflichten auf die Förderung selbst oder sonstige Erfordernisse geprüft werden müssen.
So sieht zum Beispiel die Förderung des EU-Programms INTERREG 5 A Deutschland Danmark eine detaillierte First Level Control vor.
Ähnliche Anforderungen werden aber auch von privaten oder öffentlich rechtlichen Fördermittelgebern gefordert.
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