Ob Traditionsunternehmen oder Start-Up: Die Rahmenbedingen für Unternehmen sind einem permanenten Wandel unterworfen. Hieraus können sich vielfältige Anlässe ergeben, Unternehmen umzustrukturieren, sei es z.B. zur Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs, zur Übertragung auf die nächste Generation, zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Haftungsrisiken oder bei der Änderung der Gesellschafterstruktur.
So unterschiedlich die Gründe für Umstrukturierungen sind, so mannigfaltig sind auch die rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Wir beraten und unterstützen Sie umfassend bei der Planung und Umsetzung von Umstrukturierungen, insbesondere bei folgenden Themen:
- Verschmelzung von Unternehmen
- Einbringung von Unternehmen in neue Rechtsformen
- Formwechsel in neue Rechtsformen
- Auf- oder Abspaltung bzw. Ausgliederung von Unternehmen oder Unternehmensteilen
- Unternehmensverträge (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)
- Errichtung von Holdingstrukturen
- Erstellung von Rechtsformvergleichen und steuerlichen Belastungsvergleichen
- Erstellung von Umwandlungsbilanzen und Unternehmensbewertungen.