Der Steuerbescheid ist regelmäßig der Beginn von Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden, wenn er von der Steuererklärung abweicht oder durch Betriebsprüfungen geändert wird. Bereits bei der Einlegung eines Einspruchs bei der Finanzbehörde sorgen wir dafür, dass die Bedenken und Einwände in Ihrem Sinne fundiert begründet werden. Zudem führen wir bei Bedarf Gespräche mit den Sachbearbeitern der zuständigen Steuerbehörden, damit schon im Einspruchsverfahren eine einvernehmliche Regelung getroffen werden kann.
Gibt die Finanzbehörde dem Einspruch nicht statt, geht das Verfahren vor das Finanzgericht. Auch hier kümmern wir uns professionell und kompetent darum, dass Form und Inhalt überzeugen, damit Ihr Recht durchgesetzt werden kann.
Gern prüfen wir Ihre Steuerbescheide, klären Sie über die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs- bzw. Finanzgerichtsverfahrens auf und vertreten Sie anwaltlich vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten.