Wer seinen Wohnsitz ins Ausland oder zurück nach Deutschland verlegt, wird automatisch mit dem Außensteuergesetz und entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) konfrontiert. Diese Regelungen sollten schon im Vorfeld beachtet werden. Auch bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland ist die steuerliche Anbindung an die deutsche Muttergesellschaft zu gestalten.
Außerdem ergeben sich aus der Abgabeordnung strenge Aufzeichnungspflichten für den Leistungsaustausch.
Wer also unliebsame Überraschungen bei einer privaten Steuer- oder Betriebsprüfung vermeiden will, sollte gut vorbereitet sein. Hierbei begleiten wir Sie gern und professionell.