Steuern / Recht / Beratung

Haftung

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten erhält die Frage der Haftung im Steuerrecht eine besondere Bedeutung. Um das Steueraufkommen zu sichern, machen Finanzämter dann nämlich verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch, u.a. Geschäftsführer oder Vorstände von Kapitalgesellschaften und Vereinen persönlich für Steuerschulden haftbar zu machen.

Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt von einer Vielzahl steuerrechtlicher, aber auch anderer rechtlicher Voraussetzungen ab. Wir sind auf diese speziellen Aspekte und Probleme der Haftung – z. B. die Ermittlung von Haftungsquoten – spezialisiert und können Sie gezielt beraten.

Warum TAKE | MARACKE?

Wir arbeiten für jeden unserer Mandanten mit spezialisierten Teams, die wir aus über 20 Rechtsanwälten und Steuerberatern auswählen können. An vier Standorten - in Kiel, Lübeck, Henstedt-Ulzburg und Wismar - sind wir bei allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen Ihre persönlichen Ansprechpartner und ständigen Begleiter. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert - auch unsere Partner sind direkt für Sie da, wenn Sie zentrale Fragen haben.

Wir modernisieren regelmäßig unsere Methoden, Arbeitswerkzeuge und haben eine besondere Leidenschaft für messbare Effizienz und Automatisierung, die Ihnen und uns das Leben und den Blick auf das Wesentliche erleichtern.

Unsere Experten