In wirtschaftlich schwierigen Zeiten erhält die Frage der Haftung im Steuerrecht eine besondere Bedeutung. Um das Steueraufkommen zu sichern, machen Finanzämter dann nämlich verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch, u.a. Geschäftsführer oder Vorstände von Kapitalgesellschaften und Vereinen persönlich für Steuerschulden haftbar zu machen.
Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt von einer Vielzahl steuerrechtlicher, aber auch anderer rechtlicher Voraussetzungen ab. Wir sind auf diese speziellen Aspekte und Probleme der Haftung – z. B. die Ermittlung von Haftungsquoten – spezialisiert und können Sie gezielt beraten.