Steuern / Recht / Beratung

Besteuerung der öffentlichen Hand

Vielfach handelt die öffentliche Hand im Wettbewerb gegenüber privaten Einrichtungen und bietet verschiedenste Leistungen auch außerhalb der hoheitlichen Kernaufgaben an. Getrieben durch europarechtliche Vorgaben fokussiert die Finanzverwaltung sich zunehmend auch auf die Besteuerung der öffentlichen Hand. Es gilt, die Umsetzung neuer Gesetzesvorgaben - wie z.B. § 2b UStG – zu begleiten, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und steuerliche Gestaltungsräume zur Steuerminimierung zu nutzen. Längst sind Steuern nicht mehr nur in den Betrieben gewerblicher Art ein Thema, oft sind sich öffentlich-rechtliche Akteure steuerlicher Handlungsbedarfe gar nicht bewusst.

Hier setzt unsere Beratung an:

  • Feststellung der steuerlichen Situation von Verwaltungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Identifizieren steuerlicher Handlungsbedarfe
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • Entwicklung von Optimierungsmöglichkeiten in der steuerlichen Ablauforganisation
  • steuerliche Gestaltungsberatung einschließlich gemeinnützigkeitsrechtlicher Gestaltung
  • Vertretung von öffentlichen Einrichtungen und Behörden im Veranlagungs- und Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsprozess

Warum TAKE | MARACKE?

Wir arbeiten für jeden unserer Mandanten mit spezialisierten Teams, die wir aus über 20 Rechtsanwälten und Steuerberatern auswählen können. An vier Standorten - in Kiel, Lübeck, Henstedt-Ulzburg und Wismar - sind wir bei allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen Ihre persönlichen Ansprechpartner und ständigen Begleiter. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert - auch unsere Partner sind direkt für Sie da, wenn Sie zentrale Fragen haben.

Wir modernisieren regelmäßig unsere Methoden, Arbeitswerkzeuge und haben eine besondere Leidenschaft für messbare Effizienz und Automatisierung, die Ihnen und uns das Leben und den Blick auf das Wesentliche erleichtern.

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