Vielfach handelt die öffentliche Hand im Wettbewerb gegenüber privaten Einrichtungen und bietet verschiedenste Leistungen auch außerhalb der hoheitlichen Kernaufgaben an. Getrieben durch europarechtliche Vorgaben fokussiert die Finanzverwaltung sich zunehmend auch auf die Besteuerung der öffentlichen Hand. Es gilt, die Umsetzung neuer Gesetzesvorgaben - wie z.B. § 2b UStG – zu begleiten, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und steuerliche Gestaltungsräume zur Steuerminimierung zu nutzen. Längst sind Steuern nicht mehr nur in den Betrieben gewerblicher Art ein Thema, oft sind sich öffentlich-rechtliche Akteure steuerlicher Handlungsbedarfe gar nicht bewusst.
Hier setzt unsere Beratung an:
- Feststellung der steuerlichen Situation von Verwaltungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand
- Identifizieren steuerlicher Handlungsbedarfe
- Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
- Entwicklung von Optimierungsmöglichkeiten in der steuerlichen Ablauforganisation
- steuerliche Gestaltungsberatung einschließlich gemeinnützigkeitsrechtlicher Gestaltung
- Vertretung von öffentlichen Einrichtungen und Behörden im Veranlagungs- und Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsprozess