Die Einnahmen-Überschussrechnung ist die Gewinnermittlungsart, die meist von Freiberuflern – also z.B. Ärzten oder Zahnärzten – angewendet wird. Diesen Mandanten, die nicht der gesetzlichen Bilanzierungspflicht unterliegen, leisten wir effiziente Hilfestellung.
Auch ein möglicherweise sinnvoller Wechsel der Gewinnermittlungsart wird dabei von uns für Sie geprüft.
Die Einnahmen-Überschussrechnung kann direkt aus den Mandanten-Aufzeichnungen oder aus den von unserem Büro erstellten Aufzeichnungen fertig gestellt werden.
Selbstverständlich passen wir die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) den individuellen Vorstellungen von Banken und Mandanten an.