Was trocken klingt, ist tatsächlich lebendige Gestaltung. Denn nur wer mit den Rahmenbedingungen des Wirtschaftsverwaltungsrechtes vertraut ist, kann rechtssicher Investitionsvorhaben begleiten und in Konfliktsituationen sachgerecht steuern.
Baurecht, Immissionsrecht, das Recht der Wirtschaftssubventionen:
Alles wirkt zusammen und wird zugleich durch kommunalrechtliche Vorgaben ergänzend organisiert.
Und im Vergaberecht, also dem Rechtsrahmen öffentlicher Auftragsvergabe, setzt unsere Hilfe regelmäßig schon vor dem Auftrag an, der gewonnen oder rechtssicher ausgeschrieben werden soll.
Das Kommunalrecht umfasst zum einen das kommunale Wirtschaftsrecht, also die Betätigung von Unternehmen der öffentlichen Hand im Wirtschaftsleben. Darüber hinaus befassen wir uns aber auch mit Fragen von kommunalen Zuständigkeiten, unterstützen Kommunen bei der Ordnung innerkommunaler Strukturen. Zum Kommunalrecht gehört auch die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der kommunalen Kooperationen (z. B. Zweckverbände).