Unternehmen sind während ihrer Markttätigkeit einem ständigen Wandel unterworfen. Dieser Wandel bzw. ihre Umwandlung vollzieht sich in Form von Verschmelzung, Spaltung – also Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung –, Vermögensübertragung oder Formwechsel. Das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuerrecht bestimmen über die Voraussetzungen und Konsequenzen dieser Veränderungen.
Umstrukturierungen sind immer komplex und benötigen besondere Aufmerksamkeit, denn Fehler können böse Überraschungen mit sich bringen. Meist wird eine steuerneutrale Buchwertfortführung gewünscht, die nur bei Einhaltung zahlreicher Voraussetzungen erfolgt. Deshalb bieten wir Ihnen an, in der Vorbereitung zur Umwandlung ein schriftliches Gutachten für Ihren Umstrukturierungsprozess anzufertigen. So werden auch familien- und erbrechtliche Fragen sowie das Arbeitsrecht und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung berücksichtigt.