Rechtsberatung

Unternehmensumwandlungen

Unternehmen sind während ihrer Markttätigkeit einem ständigen Wandel unterworfen. Dieser Wandel bzw. ihre Umwandlung vollzieht sich in Form von Verschmelzung, Spaltung – also Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung –, Vermögensübertragung oder Formwechsel. Das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuerrecht bestimmen über die Voraussetzungen und Konsequenzen dieser Veränderungen.

Umstrukturierungen sind immer komplex und benötigen besondere Aufmerksamkeit, denn Fehler können böse Überraschungen mit sich bringen. Meist wird eine steuerneutrale Buchwertfortführung gewünscht, die nur bei Einhaltung zahlreicher Voraussetzungen erfolgt. Deshalb bieten wir Ihnen an, in der Vorbereitung zur Umwandlung ein schriftliches Gutachten für Ihren Umstrukturierungsprozess anzufertigen. So werden auch familien- und erbrechtliche Fragen sowie das Arbeitsrecht und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung berücksichtigt.

Warum TAKE | MARACKE?

Wir arbeiten für jeden unserer Mandanten mit spezialisierten Teams, die wir aus über 20 Rechtsanwälten und Steuerberatern auswählen können. An vier Standorten - in Kiel, Lübeck, Henstedt-Ulzburg und Wismar - sind wir bei allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen Ihre persönlichen Ansprechpartner und ständigen Begleiter. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert - auch unsere Partner sind direkt für Sie da, wenn Sie zentrale Fragen haben.

Wir modernisieren regelmäßig unsere Methoden, Arbeitswerkzeuge und haben eine besondere Leidenschaft für messbare Effizienz und Automatisierung, die Ihnen und uns das Leben und den Blick auf das Wesentliche erleichtern.

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