Rechtsberatung

Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst das Recht der Heilberufe sowie das Krankenhaus- und Krankenhausplanungsrecht.

Bei uns finden Sie Unterstützung in allen Fragen des Zulassungsrechts für Ärzte und Zahnärzte. Wir helfen bei der Gestaltung von Praxisverträgen und beraten auf dem Gebiet des Arztgesellschaftsrechts.

Zum Medizinrecht zählen ferner das Arzthaftungsrecht, das Apothekenrecht sowie das Medizinprodukterecht.

Wir betreuen Sie in allen beruflichen, berufsständischen und vertragsrechtlichen Fragen, insbesondere auch im Arztgesellschaftsrecht, etwa bei der Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, bei der Errichtung einer Zweigstelle, bei der Gründung oder Beteiligung an einem medizinischen Versorgungszentrum.

Im Haftungsfalle sind wir Ansprechpartner für Ärzte und Patienten.

Warum TAKE | MARACKE?

Wir arbeiten für jeden unserer Mandanten mit spezialisierten Teams, die wir aus über 20 Rechtsanwälten und Steuerberatern auswählen können. An vier Standorten - in Kiel, Lübeck, Henstedt-Ulzburg und Wismar - sind wir bei allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen Ihre persönlichen Ansprechpartner und ständigen Begleiter. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert - auch unsere Partner sind direkt für Sie da, wenn Sie zentrale Fragen haben.

Wir modernisieren regelmäßig unsere Methoden, Arbeitswerkzeuge und haben eine besondere Leidenschaft für messbare Effizienz und Automatisierung, die Ihnen und uns das Leben und den Blick auf das Wesentliche erleichtern.

Unsere Experten