Das Medizinrecht umfasst das Recht der Heilberufe sowie das Krankenhaus- und Krankenhausplanungsrecht.
Bei uns finden Sie Unterstützung in allen Fragen des Zulassungsrechts für Ärzte und Zahnärzte. Wir helfen bei der Gestaltung von Praxisverträgen und beraten auf dem Gebiet des Arztgesellschaftsrechts.
Zum Medizinrecht zählen ferner das Arzthaftungsrecht, das Apothekenrecht sowie das Medizinprodukterecht.
Wir betreuen Sie in allen beruflichen, berufsständischen und vertragsrechtlichen Fragen, insbesondere auch im Arztgesellschaftsrecht, etwa bei der Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, bei der Errichtung einer Zweigstelle, bei der Gründung oder Beteiligung an einem medizinischen Versorgungszentrum.
Im Haftungsfalle sind wir Ansprechpartner für Ärzte und Patienten.