Das Bauplanungsrecht umfasst wesentlich das Recht der gemeindlichen Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne). Wir unterstützen Kommunen bei der Planerstellung, beraten und vertreten aber auch bei Bedenken, die gegen kommunale Bauleitplanung formuliert werden. Wir vertreten sowohl in den jeweiligen Aufstellungsverfahren, als auch vor Gericht, etwa bei einer Normenkontrollklage. Darüber hinaus überprüfen wir, ob Bauvorhaben nach dem jeweils geltenden Recht planungsrechtlich genehmigungsfähig sind oder nicht.
Das private Baurecht umfasst das Werkvertragsrecht des BGB und die Verdingungsordnungen (VOB/B und VOB/C), die gerade in ihrem Zusammenwirken oft unübersichtlich sind. Wir beraten Auftraggeber wie Auftragnehmer, Bauherren, Bauträger, General- und Nachunternehmer, Projektentwickler und natürlich auch Handwerksbetriebe. Eine unserer Kernkompetenzen liegt auf dem Gebiet der Bauinsolvenz.
Kostenintensive und langwierige Bauprozesse versuchen wir zu vermeiden; wir sehen demgegenüber Vorteile in effizienter außergerichtlicher Streitbeilegung. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht umgehen, streiten wir konsequent für Ihre Interessen.
Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:
- Gestaltung und rechtliche Prüfung von Bauverträgen
- Rechtsberatung bei der Vertragsdurchführung
- Vertragsänderungen und Nachträge
- Rechtsberatung bei Auftreten von Baumängeln
- Rechtsberatung bzgl. der vorzeitigen Beendigung des Bauvertrages, insb. Kündigung
- Abnahme der Gewerke und Durchsetzung von Werklohn
- Sicherheiten zugunsten des Auftraggebers und Auftragnehmers
- Außergerichtliche Streitbeilegung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren
- Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
Das öffentliche Baurecht umfasst alle mit der kommunalen oder staatlichen Planung zusammenhängenden Fragestellungen. Es reicht von der Planaufstellung bis zur Vertretung rechtlicher Interessen im Rahmen einzelner Genehmigungsverfahren, auch soweit Sonderrechtsgebiete wie etwa das Immissionsschutzrecht betroffen sind. Auch das Bauordnungsrecht, also die Bewertung von Bauvorhaben anhand der jeweiligen Landesbauordnung, zählt zu unseren Beratungsfeldern.
Das Fachplanungsrecht betrifft das öffentliche Sonderplanungsrecht, das insbesondere in dem Verfahren der öffentlichen Planfeststellung seine Grundlage findet. Davon erfasst werden bspw. übergeordnete Straßen- und Wegeplanungen, die Planung von Energietrassen, die Planfeststellung einer Abfalldeponie und anderes mehr. Kommunen und Betreiber gehören gleichermaßen zu unseren Auftraggebern.