Das Arbeitsrecht ist ein Minenfeld, in dem schon kleinste Fehler nachhaltige finanzielle Folgen haben können. Wir kennen die typischen Missgeschicke und helfen Ihnen als Arbeitgeber, sie schon vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages zu vermeiden.
Wir sind der Überzeugung, dass gerade in diesem Rechtsgebiet eine einvernehmliche Lösung anzustreben ist. Die Parteien sind im Idealfall noch über Jahre verbunden. Verschließt sich jedoch eine Partei der vernünftigen, außergerichtlichen Lösung, streiten wir auch gern vor Gericht konsequent für Ihre Interessen.
Außerdem beraten wir Sie gezielt zu folgenden Themen:
- Individual- und Kollektiv-Arbeitsrecht
- Handhabung von Betriebsübergängen
- Auseinandersetzung mit Betriebsräten
- Beschäftigung werdender Mütter und Schwerbehinderter
- Ermittlung von Lohn- und Urlaubsansprüchen
- Minimierung des Risikos eines Kündigungsschutzprozesses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses