Wir beraten notleidende Unternehmen im Vorfeld und zur Abwendung einer Insolvenz, indem wir die Ursachen der Krise intensiv aufbereiten und geeignete Lösungsvorschläge präsentieren. Im Fall einer Insolvenz bemühen wir uns um eine umfassende Vergleichsregelung unter Einbeziehung aller Gläubiger. Dabei sorgen wir vor allem dafür, die Gläubiger von der Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der einzelnen Regelungen zu überzeugen.
Insolvenzen sind nur zu meistern, wenn alle an einem Strang ziehen. Deshalb machen wir uns auch für die Seite der Gläubiger stark, wenn es darum geht, die Sanierung von Unternehmen durch Pool-Vereinbarungen zu unterstützen. So werden die Rechte der Gläubiger gebündelt und können besser befriedigt werden. Zudem ermöglichen wir dadurch eine verbesserte Mitsprache bei den Überlegungen zur Umstrukturierung.
Aufgrund längjähriger Erfahrungen im Insolvenzrecht verfügen wir über ein über das Normalmaß weit hinausgehendes Spezialwissen. Vier unserer Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht und zudem Insolvenzverwalter. Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter als auch Gläubiger mit Ihren Interessen im Vorfeld einer Insolvenz oder bei Inanspruchnahme von einem Insolvenzverwalter z.B. bei Haftungsansprüchen.
Wir melden ihre Forderungen gegen den Schuldner zur Insolvenztabelle und erheben gegebenfalls eine Feststellungsklage. Wir vertreten sie in Gläubigerversammlungen oder Gläubigerausschüssen. Wir wehren Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern ab und setzen etwaige Aus- oder Absonderungsrechten durch.