Durch einen Insolvenz- oder Restrukturierungsplan kann folgendes gegenüber den Gläubigern gestaltet werden:
- die Befriedigung der Gläubiger
- die Verwertung des Vermögens
- die Fortführung eines Unternehmens
- die Verfahrensabwicklung
Dies geschieht abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen und dient dem Erhalt und der Fortführung des Unternehmens. Grundvoraussetzung für die Gestaltung eines Insolvenz- oder Restrukturierungsplanes ist ein schnelles Handeln, die offene Einbeziehung der Insolvenzgläubiger und der Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen zwischen dem Unternehmen, Gläubigern, Arbeitnehmern und letztlich den Gesellschaftern.
Zur Erreichung dieses Ziels ist es unabdingbar, einen versierten Restrukturierungsberater oder Insolvenzverwalter in den Sanierungsprozessen einzubinden, der das Vertrauen der Gläubiger genießt bzw. für das schuldnerische Unternehmen wiedergewinnen kann.
Take Maracke und Partner ist mit der Erstellung und Gestaltung sowie der Begleitung von Restrukturierungsplänen nach StaRUG und Insolvenzplänen in Insolvenzverfahren und Schutzschirmverfahren bestens vertraut. Zudem verfügen wir über ein vielfach bewährtes Verhandlungsgeschick, mit dem sich die mehrheitliche Zustimmung der Gläubiger gewinnen lässt.