Steuerberatung

Einnahmen-Überschussrechnung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist die Gewinnermittlungsart, die meist von Freiberuflern – also z.B. Ärzten oder Zahnärzten – angewendet wird. Diesen Mandanten, die nicht der gesetzlichen Bilanzierungspflicht unterliegen, leisten wir effiziente Hilfestellung.

Auch ein möglicherweise sinnvoller Wechsel der Gewinnermittlungsart wird dabei von uns für Sie geprüft.

Die Einnahmen-Überschussrechnung kann direkt aus den Mandanten-Aufzeichnungen oder aus den von unserem Büro erstellten Aufzeichnungen fertig gestellt werden.

Selbstverständlich passen wir die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) den individuellen Vorstellungen von Banken und Mandanten an. 

Warum TAKE | MARACKE?

Wir arbeiten für jeden unserer Mandanten mit spezialisierten Teams, die wir aus über 20 Rechtsanwälten und Steuerberatern auswählen können. An vier Standorten - in Kiel, Lübeck, Henstedt-Ulzburg und Wismar - sind wir bei allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen Ihre persönlichen Ansprechpartner und ständigen Begleiter. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert - auch unsere Partner sind direkt für Sie da, wenn Sie zentrale Fragen haben.

Wir modernisieren regelmäßig unsere Methoden, Arbeitswerkzeuge und haben eine besondere Leidenschaft für messbare Effizienz und Automatisierung, die Ihnen und uns das Leben und den Blick auf das Wesentliche erleichtern.

Unsere Experten